

Der Spannungsfall wird vom Bundestag festgestellt (Art. 80a GG). Der V-Fall auch(Art. 115a GG), aber dabei ist eine Alternative vorgesehen, falls das nicht möglich ist. Gemeint ist damit natürlich, falls ein russischer Überraschungsangriff den Bundestag in einen radioaktiven Krater verwandelt hat.
Das geht durchaus. Nämlich, wenn durch die Ewigkeitsklausel geschützte Paragrafen abgeschafft oder ausgehebelt werden sollen.
https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/recht-a-z/323359/ewigkeitsklausel/