• General_Effort@lemmy.world
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    2 days ago

    Der Bundestag hat eine Geschäftsordnung, in der sowas drin steht. Die kann der Bundestag selbständig ändern.

    Beim EU-Parlament weiß ich es nicht genau. Ich habe das nochmal ein bisschen nachgeschlagen. Uff. Es ist kompliziert. Die Zuständigkeiten sind in den Verträgen geregelt, mit zig Ausnahmen. Ja, leck mich am Arsch. Ich werde das auch in Zukunft nicht genau wissen. Jedenfalls. Die Verträge sind zwischenstaatlich. Die kann man nur ändern, wenn wirklich alle Mitgliedsstaaten explizit zustimmen.

    Das Wesentliche, was man bei der EU im Kopf haben muss, ist, dass die EU kein Staat ist. Die eigentliche Macht liegt immer noch bei den Mitgliedsstaaten. Das ist besonders klar bei den Finanzen. Die EU hat fast keinen eigenen Cashflow. Die Finanzierung kommt von den Staaten und muss jedes Mal neu ausgehandelt werden (auch wenn Richtlinien und Traditionen gibt).

    Zurück zum Thema. ZB wenn der Bundestag verfassungswidrige Gesetze macht, dann werden die vom BVerfG kassiert. Dabei wird die Demokratie also ein bisschen eingeschränkt. Übrigens: Das Prinzip kommt aus den USA. Im zB Vereinigten Königreich gilt “Parliamentary Sovereignty”.

    Ich glaube, im Prinzip könnte der Bundestag in die Geschäftsordnung schreiben, dass Gesetzte nicht mehr weiter diskutiert werden, wenn die Rechtsberater sagen, es sei verfassungswidrig. Ich möchte nicht garantieren, dass so eine Regelung nicht vielleicht selbst verfassungswidrig ist. Vielleicht von wegen Gewissensfreiheit der Abgeordneten, oder so. Der Bundestag könnte das aber auch sofort wieder aufheben, wenn es nicht genehm ist. Letztlich entscheidet das BVerfG, was das GG meint und niemand sonst.

    Wer will schon sagen, ob die Abgeordneten nicht vielleicht doch einen Weg finden, etwas korrekt zu gestalten. Vielleicht ist die Diskussion auch eine notwendige Vorbereitung, um sich zu einer GG-Änderung zu entschließen.

    In der EU sind die Verträge das Gegenstück zur Verfassung. Der EUGH interpretiert die Verträge und ist damit das Gegenstück zum BVerfG.

    Der Rat der EU ist allerdings eher das Gegenstück zum Bundesrat. Im Rat kommen Minister der Mitgliedsstaaten zusammen. Jeweils die Minister, welche für die Angelegenheit zuständig sind. Ich sehe da keine praktische Aussicht, dass sich die Regierungen verbieten, worüber sie verhandeln dürfen.