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    6 days ago

    Jein, das sollte trotzdem geschehen und ist eigentlich bei allen derartigen Veranstaltungen die ich kenne üblich, von der kleinsten0 schwäbisch allemannischen Fasnet bis zum Kölner Karneval.

    Heißt hier “Fasnet TÜV”, geht aber tatsächlich im wesentlichen um Sicherheitsaspekte (Überfahrschutz, Warneinrichtungen mit dem das Begleitpersonal bei eingeschränkter Sicht des Fahrers den Wagen stoppen kann, aber auch Brandschutz). Auch muss ein Mindestmaß an Fahrtauglichkeit bestehen,da ein Defekt im Zug in den engen Altstädten mit oft zehntausenden Besuchern ein Gau wäre.

    “Inhaltlich” kann ich mich bei allen Veranstaltungen die ich mitbekommen habe oder betreut habe tatsächlich nur an zwei Instanzen erinnern wo “nein” gesagt wurde - in einem sollte ein brennender Koran gezeigt werden, da hat die Polizei"nope" gesagt weil einfach klar war,dass sie zu dem Zeitpunkt nicht die Kräfte aufbringen können um das adäquat zu schützen, das andere Mal war auf eine direkte Beleidigung im Straftatbestand (…Trainer eines Nachbarvereins als Kinderficker und Ziegenficker…).