Ein Dachdecker hat per Inserat nach einem Azubi gesucht und damit die Staatsanwaltschaft Dresden auf den Plan gerufen: Verdacht auf Volksverhetzung. Jetzt ist das Verfahren eingestellt worden.
Auf dem rechten auge blind wie vor hundert jahren …
»Hakennase« und »Bimbo«, das sind rassistische Beleidigungen gegen Juden und Schwarze. Wer hingegen mit »Zeppelträger« gemeint ist, wird nicht klar. Der Begriff ist nicht geläufig – was auch in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft Dresden als ein Grund für die Einstellung des Ermittlungsverfahrens genannt wird. Die in dem Inserat benannten Personengruppen seien »teilweise nicht eindeutig identifizierbar«, heißt es.
An eine Hasstirade einfach noch einen Fantasiebegriff anhängen und man ist fein raus?
»Darüber hinaus hat der Beschuldigte mit der Anzeige auch nicht zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen bestimmte Personengruppen aufgerufen«, argumentiert die Staatsanwaltschaft weiter. Zudem habe W. in der Anzeige »nicht bestimmten Personengruppen das Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeiten in der staatlichen Gemeinschaft abgesprochen«.
Ehm doch? Deswegen gibt es doch Antidiskriminierungsgesetze, die ganz wesentlich auch auf die Behandlung bei Arbeits- und Ausbildungsplätzen abzielen. Wenn man wegen seines Aussehens, Geschlecht, etc. und nicht wegen seinen Leistungen und Eignung abgelehnt wird, dann ist das natürlich eine Abwertung und im Widerspruch zu “gleichwertige Persönlichkeiten”
Bin mal gespannt, ob das Urteil ähnlich ausfallen würde, wenn man in eine Stellenanzeige reinschreibt, dass man keine rechten Kartoffeln einstellen möchte.
Oder welche anderen abwertenden Bezeichnungen es sonst so für AfD-Nazis so gibt
Hier ist zu unterscheiden zwischen dem strafrechtlich relevanten Tatbestand der Volksverhetzung und dem zivilrechtlichen Gleichbehandlungsgesetz. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren wegen Volksverhetzung eingestellt. Ich weiß nicht, ob jemand ein Verfahren wegen Verstoß gegen das AGG angestrengt hat, dies hätte sehr gute Aussichten auf Erfolg.
Häääah? Das ergibt ja Mal gar keinen Sinn. Darf ich in Zukunft auch sagen keine Frauen oder Pfauen und es ist ok weil nicht klar wird was mit Pfauen gemeint ist? Ich dachte Stellenausschreibungen müssen neutral sein, und ich dachte das Diskriminierung bei Einstellungensverdahren verboten ist (wenn auch praktisch nicht nachzuweisen solange nicht in der Annonce steht “keine Juden”, oh warte mal…)
Das bleibt auch richtig, hier wurde das Verfahren zum Vorwurf Volksverhetzung eingestellt. Und so widerlich diese Anzeige auch sein mag, die Hürde für diesen Tatbestand hat sie nicht genommen.
Die sind halt schwer damit beschäftigt gegen Habeck zu ermitteln, obwohl der Bundestag sich geweigert hat die Immunität aufzuheben
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