Ein Dachdecker hat per Inserat nach einem Azubi gesucht und damit die Staatsanwaltschaft Dresden auf den Plan gerufen: Verdacht auf Volksverhetzung. Jetzt ist das Verfahren eingestellt worden.

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    10 days ago

    »Hakennase« und »Bimbo«, das sind rassistische Beleidigungen gegen Juden und Schwarze. Wer hingegen mit »Zeppelträger« gemeint ist, wird nicht klar. Der Begriff ist nicht geläufig – was auch in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft Dresden als ein Grund für die Einstellung des Ermittlungsverfahrens genannt wird. Die in dem Inserat benannten Personengruppen seien »teilweise nicht eindeutig identifizierbar«, heißt es.

    An eine Hasstirade einfach noch einen Fantasiebegriff anhängen und man ist fein raus?

    »Darüber hinaus hat der Beschuldigte mit der Anzeige auch nicht zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen bestimmte Personengruppen aufgerufen«, argumentiert die Staatsanwaltschaft weiter. Zudem habe W. in der Anzeige »nicht bestimmten Personengruppen das Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeiten in der staatlichen Gemeinschaft abgesprochen«.

    Ehm doch? Deswegen gibt es doch Antidiskriminierungsgesetze, die ganz wesentlich auch auf die Behandlung bei Arbeits- und Ausbildungsplätzen abzielen. Wenn man wegen seines Aussehens, Geschlecht, etc. und nicht wegen seinen Leistungen und Eignung abgelehnt wird, dann ist das natürlich eine Abwertung und im Widerspruch zu “gleichwertige Persönlichkeiten”