Das Bundesarbeitsministerium unter Ministerin Bärbel Bas lehnt Ausnahmen vom Mindestlohn für Saisonarbeiter ab. “Eine Herabsetzung des Mindestlohns (nur) für kurzfristig beschäftigte Saisonarbeitskräfte würde sowohl nach nationalem als auch nach europäischem Recht eine unzulässige Diskriminierung darstellen, für die es keinen sachlichen Grund gibt”, sagte ein Sprecher des SPD-geführten Ministeriums dem Tagesspiegel. “Der Koalitionsvertrag sieht die Schaffung einer Ausnahme vom Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte nicht vor.”
Der Sprecher des Bundesarbeitsministeriums verwies auch auf die allgemeine Funktion des Mindestlohns: “Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn ist als absolute Lohnuntergrenze ausgestaltet, die branchenübergreifend in jedem Arbeitsverhältnis gilt und ein Mindestmaß an Arbeitnehmerschutz und Austauschgerechtigkeit sichern soll.” Ausnahmen in einzelnen Branchen seien mit diesem Ziel nicht vereinbar. Allein der Umstand, dass eine bestimmte Tätigkeit nicht sozialversicherungspflichtig sei, rechtfertige eine niedrigere Bezahlung nicht.
Da sticht die Zuständigkeit des Bundesarbeitsministeriums hoffentlich die Klientelpolitik des Agrarministers.
Wenn das die Sozialste in dem Verein ist, will ich die Asozialste gar nicht kennenlernen.
Sarrazin (wobei die SPD sich damals noch beschwert hatte und er m.W. nicht mehr Mitglied ist), Faeser, Giffey, Steinmeier, Schröder, Scholz, Klingbeil… nur um ein paar Beispiele zu nennen.
Danke, das hab ich nach dem Mittagessen gebraucht, das lag mir eh etwas schwer im Magen. /s