Die AfD-Gruppierung im Freiburger Stadtrat hat erfolglos gegen die Zurückweisung ihres Beitrags für das städtische Amtsblatt geklagt. Das Verwaltungsgericht (VG) Freiburg hat entschieden, dass die Veröffentlichung des Beitrags im Amtsblatt zu Recht abgelehnt worden war (Urt. v. 23.05.205, Az.: 4 K 5552/24). (…)

So lautete die Überschrift des Beitrags, den die AfD-Gruppierung für die Oktoberausgabe des Amtsblattes plante: “Kulturelle Bereicherung am Stühlinger Kirchplatz”. In dem Beitrag nahm die AfD Bezug auf zwei Raubüberfälle an dem Platz und thematisierte dabei die Herkunft der Tatverdächtigen und kritisierte die aktuelle Migrationspolitik. Die AfD fordert unter anderem stärkere Grenzkontrollen, Abschiebungen krimineller Ausländer sowie eine Einschränkung von Sozialleistungen für Migranten.

Die Redaktion bewertete den Text als nicht kommunalpolitisch relevant und damit unzulässig im Sinne des Redaktionsstatuts. Sie gab der AfD die Möglichkeit, den Text zu überarbeiten, das tat die Partei aber nicht. Statt des Beitrags erschien im Amtsblatt daraufhin ein Hinweis, dass kein druckfähiger Text der AfD bis zum Redaktionsschluss eingereicht worden sei. Daraufhin zog die AfD vor Gericht. (…)