Innenminister Dobrindt will durch Zurückweisungen an der Grenze die Migration eindämmen. Die Gewerkschaft der Polizei befürchtet einen Rechtsbruch. Das sorgt für Verunsicherung und Ablehnung - auch bei Polizisten.

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“Und wenn man das etwas genauer anschaut, bleibt da sehr wenig übrig von einer wie auch immer gearteten Notlage.”

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Hüber findet deutliche Worte: “Und ich muss Ihnen sagen, in den Jahrzehnten, die ich jetzt bei der Bundespolizei bin, ist es mir noch nicht vorgekommen, dass die politische Entscheidung in Kauf nimmt, dass die ausführenden Beamten in Bredouille kommen.”

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Den vorliegenden Sachverhalt kommentiert sie gegenüber MDR Investigativ folgendermaßen: Gerichtliche Entscheidungen anzuzweifeln und ihre Geltung in Abrede zu stellen, sei ein Angriff auf die Unabhängigkeit der Justiz und bedeute in seiner Konsequenz, dass exekutives Handeln über Recht und Gesetz gestellt werde. Furmaniak erklärt weiter: “Wir werden uns als Rechtsanwält*innen derartigen Angriffen entgegenstellen und diese ‘Politik des kalkulierten Rechtsbruchs’ nicht hinnehmen.”

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    8 days ago

    Bundesbeamtengesetz § 63

    (1) Beamtinnen und Beamte tragen für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.

    (2) Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen haben Beamtinnen und Beamte unverzüglich bei der oder dem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen. Wird die Anordnung aufrechterhalten, haben sie sich, wenn ihre Bedenken gegen deren Rechtmäßigkeit fortbestehen, an die nächsthöhere Vorgesetzte oder den nächsthöheren Vorgesetzten zu wenden. Wird die Anordnung bestätigt, müssen die Beamtinnen und Beamten sie ausführen und sind von der eigenen Verantwortung befreit. Dies gilt nicht, wenn das aufgetragene Verhalten die Würde des Menschen verletzt oder strafbar oder ordnungswidrig ist und die Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit für die Beamtinnen und Beamten erkennbar ist. Die Bestätigung hat auf Verlangen schriftlich zu erfolgen.